by Gottfried Jestaedt
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Durch das Jahressteuergesetz 2020 sollen sich (Entwurf) ab dem 01.07.2021 die Regelungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel ändern:
- Im Rahmen der Neuregelung des § 3c UStG werden die nationalen Lieferschwellen wegfallen
- An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine EU-weite Umsatzgrenze für grenzüberschreitende Lieferungen an Nicht-Unternehmer in der EU in Höhe von 10.000 Euro (netto)
Dies würde zu umfangreichen Registrierungspflichten in den EU-Ländern führen. Aus diesem Grund sollen Onlinehändler auf den sogenannten One-Stop-Shop (OSS) zurückgreifen können, welcher es ihnen ermöglichen soll, alle relevanten Ausgangsumsätze zentral über eine Schnittstelle – den OSS – in ihrem Heimatstaat zu melden.
Quelle: Jahressteuergesetz 2020 (www.bundesfinanzministerium.de)