by Gottfried Jestaedt
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- Zur weiteren Bekämpfung der Geldwäsche hat die Regierung das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II umgesetzt.
- Die wichtigsten Neuerungen zum Jahreswechsel sind:
- Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene zur Durchsetzung des Sanktionsrechts in Deutschland
- Verknüpfung von Immobiliendaten mit dem Transparenzregister
- Mitteilungspflicht von Vereinigungen mit Sitz im Ausland, die Immobilieneigentum in Deutschland halten
- Einführung eines Barzahlungsverbots bei Immobilientransaktionen
- Nutzbarmachung von Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten für Behörden
- Unmittelbare Anwendbarkeit von UN-Listungen
Fundstelle: Sanktionsdurchsetzungsgesetz II vom 27.12.2022 BGBI 2022 I 2606