Beratung

Schaffen Sie sich Freiräume

Das Maß der Zusammenarbeit liegt dabei ganz in Ihrem Ermessensbereich. Als Projektgesellschaft agieren wir diskret im Hintergrund oder begleiten Sie ganz offen. So wie Sie es sich wünschen. Kern unserer Arbeit ist der interdisziplinäre Beratungsansatz. Dieser gewährleistet, dass Ihre Fragestellung nicht nur isoliert, sondern über den Tellerrand hinaus begutachtet wird.

Damit Beratung immer Kompetenz zeigt, ist es wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und sich bei Unklarheiten abzusichern. Soll es ein einfaches Telefonat, eine Antwort per E-Mail, die Erstellung eines Kurzgutachtens oder das „Rundum-Sorglos-Paket“ sein? Sie entscheiden über den Umfang der Beratung. Sie können sich wieder auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren und beweisen Ihren Mandanten mit der zeitgemäßen Ausgliederung von Sonderfragen besonderen Weitblick. Wir sind Ihr Wegbegleiter immer dann, wenn Sie unseren Einsatz benötigen.

Unser Expertenteam besteht aus den vier Gründern und Partnern Gottfried Jestädt (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht), Professor Dr. Alexander Kratzsch (Dipl. Finanzwirt FH, Rechtsanwalt, Steuerberater), Jan Reiter (Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht) und Tino Srebne (Dipl. Finanzwirt FH, Steuerberater) sowie fünfzehn freiberuflich tätigen Steuerberatern mit den unterschiedlichsten Arbeitsschwerpunkten.

Gutachten

Die Fragestellungen des Steuerrechts werden zunehmend vielschichtiger und komplexer. Benötigen Sie Unterstützung bei komplizierten steuerrechtlichen Fragestellungen? Dann erstellen wir Ihnen gerne ein Gutachten.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme, die Sie als Berater erstellt haben, einer Überprüfung zu unterziehen. Denn vier Augen sehen oftmals mehr als zwei. Ein großer Pool an Fachspezialisten stellt sicher, dass alle Bereiche des Steuerrechts optimal berücksichtigt werden. Sie erhalten eine hochwertige und praxistaugliche Stellungnahme. Zu unseren Kernkompetenzen gehören die Bereiche:

  • Umwandlungen (nach dem UmwStG sowie EStG)

  • Ertragsteuern (EStG, KStG, GewStG)

  • Steuerliches Verfahrensrecht (AO sowie FGO)

  • Grunderwerbsteuer (GrEStG)

  • Umsatzsteuer (USt)

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbStG)

Gerichtsverfahren

Selbstverständlich gehören auch einstweilige Rechtsschutzverfahren zu unseren Beratungsfeldern. Dabei liegt der Fokus zunächst auf der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Die Komplexität des Steuerrechts gepaart mit ständig weiterentwickelnden Themengebieten führt zu erheblichen Haftungsrisiken. Die steuerliche Beratung muss daher gut durchdacht sein.

Haben Sie immer alle Aspekte im Blick? Der Verbund aus kompetenten Köpfen nimmt Ihnen diese komplexe Aufgabe ab und schafft Ihnen Kapazitäten für Ihren Berufsalltag/Ihre eigene Kanzlei.

Die steuerliche Beratung bei Haftungsfällen übernehmen wir vom Beratungswerk für Sie. Dabei bringen unsere Spezialisten eine fundierte Expertise im Steuer-, Zivil- und Prozessrecht mit.

Gestaltungsberatung

Transparenz, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Risikobegrenzung werden ideal für Sie zusammengeführt.

Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören:

  • Steuerneutrale oder steueroptimierte Umwandlungen

    und Umstrukturierungen aller Art, insbesondere bei einer


    Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung / Ausgründung, einem Formwechsel nach den Regeln des UmwG und UmwStG auch über die Grenze; mit oder ohne Erstellung der Vertragsentwürfe für den beurkundenden Notar, z. B. der Verschmelzungsverträge
  • Kettenumwandlungen
  • Umwandlungen und Einbringungen unter Aufdeckung der stillen Reserven unter Nutzung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG und der Tarifbegünstigung des § 34 EStG bzw. zur optimalen Verlustnutzung
  • Einbringungen in Kapital- und Personengesellschaften
    (insbes. GmbH und GmbH & Co. KG) im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Gesamtrechtsnachfolge nach den §§ 20 und 24 UmwStG
  • Qualifizierte Anteilstausche nach § 21 UmwStG
    z. B. zur Begründung einer Holdingstruktur oder zur Vermeidung von vGA-Konstellationen unter Schwestergesellschaften
  • Erweiterte und einfache Anwachsungsmodelle zur Umstrukturierung von Personengesellschaften Errichtung von steuerlichen Organschaften i. S. d. UStG, KStG und GewStG (mit Gewinnabführungsvertrag)
  • Realteilung von Mitunternehmerschaften Übertragungen und Überführungen zum Buchwert z. B. nach § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG Unternehmensnachfolge insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (unter Heranziehung der §§ 13a, b ErbStG)
  • Absicherung einer steuerlichen Betriebsaufspaltung
    z. B. durch Formwechsel einer Besitz-GbR in eine Besitz-GmbH & Co. KG
  • Abschluss von Gesellschaftsverträgen u. a. von Personengesellschaften mit maßgeschneiderten Kapitalkontenmodellen, z. B. dem 2-, 3- oder 4-Kontenmodell für Kommanditisten
  • Asset-Deals oder Share-Deals Gestaltung zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer z. B. durch Nutzung der Konzernklausel des § 6a GrEStG oder der §§ 3, 5, 6 und 7 GrEStG

Insolvenzberatung

Hierbei geht es vor allem darum, oftmals gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter, die steuerlichen Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen mit besonderer Sorgfalt wahrzunehmen.

Das Beratungswerk Steuern + Recht unterstützt Kollegen bei steuerlichen Einzelfragen in der Insolvenz des Mandanten.

Zu unseren Beratungsfeldern gehören:

  • Verfahrensrechtliche Besonderheiten in der Insolvenz

  • Ertragsteuerliche Fragestellungen in der Insolvenz, wie z.B. im Anwendungsbereich des § 17 EStG

  • Umsatzsteuerliche Fragestellungen in der Insolvenz, wie z. B. Forderungsausfälle, Haftung o. ä.